Allgemeine Geschäftsbedingungen

Yvonne Alberts
Gestaltung für dein Business
Lorenz-Görtz-Straße 26
41238 Mönchengladbach

Im Folgenden genannt: Yvonne Alberts

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für alle Verträge, die zwischen Yvonne Alberts und ihren Kunden geschlossen werden.
1.2 Yvonne Alberts bietet ihren Kunden Leistungen im Bereich Grafikdesign, Buchsatz, Bild- und Grafikbearbeitungen, Logodesign, Corporate Design, Gestaltung von Printprodukten, Webseitenerstellung (sowie Wartung und Pflege).
1.3 Yvonne Alberts ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben. Yvonne Alberts bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Kunde ein Lektorat für sein Buch, seine Webseite o.Ä. wünscht.
1.4 Der Kunde verpflichtet sich, einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Unsererseits ist die Ansprechpartnerin immer Yvonne Alberts.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Yvonne Alberts nicht an. Es sei denn sie hat ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Texte, Bilder oder sonstige Inhalte, die der Kunde Yvonne Alberts zur Verfügung stellt, dürfen nicht gegen die Rechte Dritter (Urheberrechte usw.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Yvonne Alberts ist von Rechtswegen nicht berechtigt, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Yvonne Alberts ist nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Yvonne Alberts wird keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Layouts & Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen dem geltenden Recht entsprechen.
2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken und Texte) selbst verantwortlich und stellt diese Yvonne Alberts rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Yvonne Alberts nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (Stockfoto-Dienstleister wie z.B. Adobe) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. Werden die Stockbilder vom Kunden gewünscht, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete, notwendige Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Yvonne Alberts gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Yvonne Alberts dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand) in Rechnung stellen.

3. Webseitenerstellung

3.1 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen und Shop-Erstellungsverträgen zwischen Yvonne Alberts und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für den Internetauftritt des Kunden erforderliche Webseite bzw. eines vollständigen Online-Shops unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge und Shop-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang (z.B. Erstellung bzw. Entwicklung von Teilbereichen einer Webseite bzw. des Online-Shops oder aufwändige Programmierungen) können zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Generell werden die genauen Bestandteile des umzusetzenden Projekts im Angebot von Yvonne Alberts detailliert aufgelistet.
3.2 Maßgeblich für den Umfang der von Yvonne Alberts zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Briefing. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Yvonne Alberts, die zur Erstellung der Webseite oder des Online-Shops erforderlichen Daten (Texte, Grafiken, Vorgaben etc.) zeitnah zur Verfügung zu stellen. Yvonne Alberts ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte in irgendeiner Form (insbesondere im Hinblick auf grundsätzliche Geeignetheit oder im Hinblick auf mögliche Verletzungen von Rechten Dritter) zu prüfen.
3.3 Yvonne Alberts wird die im Briefing beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Yvonne Alberts erkennen, dass sich die im Briefing enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite oder eines Online-Shops eignen, wird Yvonne Alberts den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Briefings unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Yvonne Alberts hinsichtlich des Briefings innerhalb einer angemessenen Zeit schriftlich Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Briefings gegenüber Yvonne Alberts verbindlich schriftlich zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Briefings Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
3.4 Auf Grundlage des Briefings erstellt Yvonne Alberts eine Leistungsbeschreibung, das insbesondere die fachlich-technische und/oder –gestalterische Umsetzung der im Briefing enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Yvonne Alberts dem Kunden die Leistungsbeschreibung zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, die von Yvonne Alberts erstellte Leistungsbeschreibung zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Yvonne Alberts verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Yvonne Alberts endgültig nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Briefing und Leistungsbeschreibung entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Yvonne Alberts sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
3.5 Yvonne Alberts erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen. Ebenso erbringt Yvonne Alberts grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den in der vom Kunden abgenommenen Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen. Wird die Leistungsbeschreibung vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten der durch den Kunden abgenommenen Leistungsbeschreibung bedürfen schriftlicher Individualvereinbarungen zwischen den beiden Parteien.
3.6 Nach Abnahme der Leistungsbeschreibung durch den Kunden entwickelt und programmiert Yvonne Alberts die Webseite bzw. den Online-Shop unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Yvonne Alberts, die Webseite bzw. den Online-Shop und/oder einzelne Bestandteile so zu programmieren, dass die Umsetzung und evtl. dazugehörige Unterseiten ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Webseiten mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang entspricht.
3.7 Voraussetzung für die Tätigkeit von Yvonne Alberts ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Grafiken, Vorlagen etc.) und/oder Systemumgebungen Yvonne Alberts zeitnah und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Yvonne Alberts gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
3.8 Yvonne Alberts stellt dem Kunden neben der Leistungsbeschreibung einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Yvonne Alberts verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite bzw. den Online-Shop oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zu senden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseite bzw. des Online-Shop sind ebenfalls Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien.
3.9 Nach Fertigstellung der Webseite bzw. des Online-Shops und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von Yvonne Alberts umgehend Zugangsdaten zur gesamten Webseite und ggf. Dokumentationen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
3.10 Nach der vollständigen Übergabe und/oder Upload bzw. Installation der Webseite bzw. des Online-Shops oder Teilen hiervon kann eine zweiwöchige Testphase vereinbart werden. Der Kunde hat während der Testphase auftretende Fehler gegenüber Yvonne Alberts schriftlich zu melden. Yvonne Alberts wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Yvonne Alberts vorübergehende Workarounds bereitstellen. Die Testphase kann bei entsprechendem Bedarf individualvertraglich angemessen verlängert werden. Stellt der Kunde nach Abschluss der Testphase keine wesentlichen Fehler mehr fest, wird er gegenüber Yvonne Alberts eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Webseite bzw. der Online-Shop in vertragsgemäßem Zustand erstellt wurde (Abnahme).
3.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – abweichend von § 634a Abs. 1 BGB – 6 Monate.
3.12 Die Vergütung für die Tätigkeit von Yvonne Alberts ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.13 Nach Fertigstellung der Webseite bzw. des Online-Shops und/oder einzelner Teile hiervon kann Yvonne Alberts dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite bzw. den Online-Shop anbieten. Jedoch ist weder Yvonne Alberts zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Yvonne Alberts in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite bzw. des Online-Shops verantwortlich. Yvonne Alberts haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
3.14 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Yvonne Alberts ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.
3.15 Yvonne Alberts hat keine juristische Ausbildung und übernimmt keine Haftung, wenn es zu einer Abmahnung des Kunden durch eine Anwaltskanzlei oder sonstige Firma oder Person kommt. Yvonne Alberts informiert sich regelmäßig über das aktuelle Medienrecht und handelt stets nach bestem Wissen. Yvonne Alberts informiert den Kunden, welche Verträge mit Drittanbietern ihrer Meinung nach wichtig sind (z.B. Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hosting-Dienst, Google Analytics etc). Um Sicherheit zu haben, sollte der Kunde die Webseite und deren Rechtstexte von einer Anwaltskanzlei prüfen lassen und dies auch in regelmäßigen Abständen wiederholen, da sich die Gesetzeslage jederzeit ändern kann. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde.

4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

4.1 Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann Yvonne Alberts dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Yvonne Alberts kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Yvonne Alberts zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Yvonne Alberts in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Yvonne Alberts kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Yvonne Alberts gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4 Yvonne Alberts haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Yvonne Alberts liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Yvonne Alberts schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
4.6. Yvonne Alberts hat keine juristische Ausbildung und übernimmt keine Haftung, wenn es zu einer Abmahnung des Kunden durch eine Anwaltskanzlei oder sonstige Firma oder Person kommt. Yvonne Alberts informiert sich regelmäßig über das aktuelle Medienrecht und handelt stets nach bestem Wissen. Yvonne Alberts informiert den Kunden, welche Verträge mit Drittanbietern ihrer Meinung nach wichtig sind (z.B. Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hosting-Dienst, Google Analytics etc). Um Sicherheit zu haben, sollte der Kunde die Webseite und deren Rechtstexte von einer Anwaltskanzlei prüfen lassen und dies auch in regelmäßigen Abständen wiederholen, da sich die Gesetzeslage jederzeit ändern kann. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde.

5. Webhosting und Domainregistrierung

5.1 Yvonne Alberts bietet ihren Kunden keine eigenen Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Yvonne Alberts berät den Kunden, welches Hostingpaket für das geplante Webseitenprojekt geeignet ist. Die Wahl des Hostinganbieters liegt beim Kunden.
5.2 Der Kunde stellt Yvonne Alberts die benötigen Zugangsdaten und/oder FTP-Daten zu Verfügung um das geplante Webseiten oder Shop-Projekt umzusetzen. Zwischen den Parteien wird dazu ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Yvonne Alberts verpflichtet sich die Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben.

6. Print

6.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Yvonne Alberts und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Gestaltung von Geschäftsausstattung, Corporate Design, Logodesign, Layout für Flyer u.Ä., Buchsatz). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
6.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Yvonne Alberts und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Yvonne Alberts zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Yvonne Alberts dar. Yvonne Alberts wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Yvonne Alberts und dem Kunden zustande.
6.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Yvonne Alberts ist nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
6.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Yvonne Alberts den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
6.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Yvonne Alberts ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Grafiken, Vorlagen etc.) vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form Yvonne Alberts zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete, notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Yvonne Alberts gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Yvonne Alberts dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
6.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
6.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die Yvonne Alberts bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer offenen, bearbeitbaren Datei (z.B. InDesign, Illustrator, Photoshop o.Ä.).

7. SEO-Marketing

7.1 Yvonne Alberts bietet ihren Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Yvonne Alberts ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB.

8. Social Media Marketing

8.1 Yvonne Alberts stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet Yvonne Alberts ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
8.2 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressum etc.), obliegt allein dem Kunden. Yvonne Alberts wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Yvonne Alberts nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
8.3 Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen vereinbart werden. Yvonne Alberts ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind invidualvertraglich zu regeln.
8.4 Yvonne Alberts ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.
8.5. Wenn es zwischen beiden Parteien vereinbart wird, erstellt Yvonne Alberts Grafiken als Vorlage für zukünftige Posts, die der Kunde dann selber duplizieren und bearbeiten kann (z.B. in Canva o.Ä.). Die Vergütung hierfür wird individuell zwischen den Parteien festgelegt.

9. Preise und Vergütung

9.1 Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene 15 Minuten abgerechnet und in Rechnung gestellt. Im Falle eines Werkvertrags (Pauschalpreise z.B. für eine Webseitenerstellung o.Ä.) ist Yvonne Alberts berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
9.2 Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
9.3 Yvonne Alberts ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

10. Abnahme

10.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Yvonne Alberts verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Yvonne Alberts den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die Yvonne Alberts dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

11. Mängelgewährleistung

11.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Yvonne Alberts. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein 6 Monate; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Yvonne Alberts resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

12.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

13.1 Yvonne Alberts räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
13.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Yvonne Alberts ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Yvonne Alberts dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.3 Des Weiteren ist Yvonne Alberts berechtigt, Ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

14. Vertraulichkeit

14.1 Yvonne Alberts wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Zeichnungen, Bilder, Videos und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich zu behandeln. Yvonne Alberts verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (z.B. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Lektorat etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

15. Haftung / Freistellung

15.1 Die Haftung von Yvonne Alberts für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Yvonne Alberts jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der Yvonne Alberts für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15.2 Der Kunde stellt Yvonne Alberts von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Yvonne Alberts aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
15.3 Yvonne Alberts hat keine juristische Ausbildung und übernimmt keine Haftung, wenn es zu einer Abmahnung des Kunden durch eine Anwaltskanzlei oder sonstige Firma oder Person kommt. Yvonne Alberts informiert sich regelmäßig über das aktuelle Medienrecht und handelt stets nach bestem Wissen. Yvonne Alberts informiert den Kunden, welche Verträge mit Drittanbietern ihrer Meinung nach wichtig sind (z.B. Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hosting-Dienst, Google Analytics etc). Um Sicherheit zu haben, sollte der Kunde die Webseite und deren Rechtstexte von einer Anwaltskanzlei prüfen lassen und dies auch in regelmäßigen Abständen wiederholen, da sich die Gesetzeslage jederzeit ändern kann. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen Yvonne Alberts und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Yvonne Alberts als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
16.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern und anderen Kreativen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat Yvonne Alberts keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden.
16.4 Yvonne Alberts ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Yvonne Alberts berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: November 2022